FOB Incoterm 2020:
Free On Board

(Frei an Bord)

Der Incoterm FOB gehört wie die ähnliche Handelsklausel FAS (Free Alongside Ship) zu den Incoterms der ersten Stunde, er findet seit 1936 rege Verwendung. Natürlich gab es über die Jahre gewisse Anpassungen, doch das Grundprinzip ist gleichgeblieben: Bei FOB gilt eine Ware als geliefert, wenn der Verkäufer sie auf ein vom Käufer benanntes Schiff verladen hat. In diesem Moment gehen Gefahren und Kosten auf den Käufer über. Naheliegenderweise ist der Incoterm FOB für die Binnen- und Seeschifffahrt vorgesehen.

FOB: für welche Fracht verwenden?

 

Beim Incoterm FOB wird vom Verkäufer erwartet, dass er die Ware auf das vom Käufer benannte Schiff verlädt. Dies geht beispielsweise mit Massengütern oder Stückgut. Bei Containern, die für ein Containerschiff vorgesehen sind, werden diese jedoch in die Obhut des zuständigen Terminals gegeben. Somit verliert man als Verkäufer die Kontrolle über die Ware, ist aber gleichzeitig verantwortlich für Verzögerungen oder Schäden. Ergo ist FOB (genauso wie FAS) nicht empfehlenswert für den Containertransport (es sei denn, der Container wird direkt auf ein konventionelles Frachtschiff geladen).

Lieferung nach FOB

 

Der Verkäufer muss die Ware beim Incoterm FOB an Bord des Schiffes bringen oder diese dem Käufer verschaffen, wenn die Ware bereits geliefert ist – etwa im Rahmen einer Verkaufskette im Rohstoffhandel. Im Idealfall wird genau festgelegt, in welchem Hafen an welcher Verladestelle auf welches Schiff verladen wird durch den Verkäufer. Wird keine Verladestelle genannt, wählt sie der Verkäufer nach eigenem Ermessen. Als Zeitpunkt der Lieferung kann entweder ein bestimmter Termin oder ein Zeitraum festgelegt werden. Bei letzterem hat der Käufer dann die Möglichkeit, später ein konkretes Lieferdatum innerhalb dieses Zeitraums zu bestimmen, und dies in „hinreichender Weise“, sprich: mit ausreichend Zeit für den Verkäufer, darauf zu reagieren. Wurde die Lieferung durch den Verkäufer vertragskonform durchgeführt, muss der Käufer oder eine von ihm beauftragte Person die Ware übernehmen.

Vorsicht: Durch die Vereinbarung eines festen Liefertermins kann das Geschäft nach HGB den Status eines Fixgeschäfts annehmen mit entsprechenden Rechten für den Käufer bei Nichteinhaltung der Lieferfrist (z.B. Schadenersatz oder Rücktritt vom Kauf).

Gefahrübergang beim Incoterm FOB

 

Mit erfolgter Lieferung geht auch die Gefahr auf den Käufer über. Der exakte Moment des Gefahrenübergangs geschieht mit Aufsetzen der Ware auf dem Ladedeck oder den Schiffsplanken. In früheren Zeiten wurde bereits das Überqueren der Reling als Gefahrenübergang verwendet, doch dies konnte zu Streitigkeiten führen. Die aktuelle Formulierung „an Bord des Schiffes“ als Zeitpunkt der Lieferung ist hier eindeutiger und klarer.

Zu beachten ist die Sorgfaltspflicht für den Verkäufer, welche ihn auch noch nach Gefahrübergang in Verantwortung nimmt. Führt etwa eine nicht transportgerechte Verpackung später zu Problemen, muss er für diese Schadensfolgen eintreten. Dies ist auch konform mit dem Wiener UN-Kaufrecht alias CISG.

Transportkosten bei FOB

 

Der Verkäufer trägt Risiko und Kosten des Warentransports, bis diese auf das benannte Transportschiff verladen wird oder der Verkäufer dem Käufer die bereits so gelieferte Ware verschafft. Ab diesem Zeitpunkt trägt grundsätzlich der Käufer Kosten und Risiken des Weitertransports.

Je nach Situation kann es für den Käufer sinnvoll sein, den Verkäufer um den Abschluss eines Transportauftrags zu bitten. Manchmal ist es sogar gängige Handelspraxis, dass sich der Verkäufer um den Abschluss eines Beförderungsvertrags kümmert auf Gefahr und Kosten des Käufers, sofern der Käufer nicht rechtzeitig ein Veto dazu einlegt und diesen Part übernimmt.

Incoterm FOB: Versicherung

 

Grundsätzlich verpflichtet der Incoterm FOB die Beteiligten nicht zum Abschluss einer Versicherung, aber natürlich ist dies dennoch ratsam. Bis zum Zeitpunkt, da die Ware an Bord gelangt, trägt der Verkäufer das Risiko, danach ist der Käufer zuständig. Prinzipiell müssten Verkäufer und Käufer nur „ihren“ Teil des Risikos absichern (also mit zwei separaten Versicherungen). Da es jedoch nicht immer einfach ist, den genauen Moment eines Schadenseintritts festzustellen, kann es dazu kommen, dass die jeweiligen Versicherungen versuchen, die Verantwortung jeweils bei der Gegenseite zu verorten. Schließt man aber als Käufer und Verkäufer nur eine Versicherung ab und teilt sich fair deren Kosten, vermeidet man diese Problematik.

FOB: Ausfuhr, Durch- und Einfuhr

 

Müssen beim Warentransport Zollgrenzen passiert werden, kümmert sich der Verkäufer um alle Formalitäten rund um die Ausfuhr (Genehmigungen, Formalitäten, Sicherheitsfreigaben, Warenkontrollen etc.). Für die Einfuhr sowie eine eventuelle Durchfuhr via Transitländer ist der Käufer zuständig. Beide Seiten sind verpflichtet, bei Bedarf die jeweils andere Seite mit den notwendigen Informationen und Dokumenten auszustatten.

FAQ zum Incoterm FOB

Sobald der Verkäufer die Ware vertragsgemäß an Bord des benannten Schiffs geliefert hat – oder die bereits vorhandene Ware verschafft hat – gehen Kosten und Gefahr auf den Käufer über. Vereinfacht gesprochen: Sobald die Ware auf den Planken bzw. auf dem Deck des Schiffes aufsetzt, ist der Käufer in der Verantwortung. Er bezahlt ab jetzt den weiteren Transport und trägt dessen Risiken. Entweder organisiert der Käufer den Transport selbst, oder – was öfters vorkommt – er beauftragt den Verkäufer damit (aber auf seine eigenen Kosten).

Der traditionelle Incoterm FOB, welcher ausschließlich für die Binnen- und Seeschifffahrt eingesetzt wird, passt am besten zu Stückgut und Massengütern. Das Problem mit Containern im Zusammenhang mit dem Incoterm FOB (und gleichermaßen FAS) liegt darin, dass der Verkäufer das Handling des Containers nicht selbst kontrolliert und steuert. Stattdessen überlässt er den Container dem Terminal. Auch die Bereitstellung von Waren für einen LCL Container und die darauf folgenden Logistikprozesse hat der Verkäufer nicht selbst in der Hand. Da er aber trotzdem das Risiko trägt, bis die Ware an Bord ist, ist es im Sinne des Verkäufers, lieber einen anderen Incoterm zu wählen.

Häufig trifft man in der Praxis Formulierungen wie „FOB ab Werk“, „FOB Fabrik“, „FOB Flughafen“, „FOB Truck“ an. Vermeiden Sie diese und verwenden Sie stattdessen nur den vom ICC definierten FOB Incoterm, der Kosten, Risiken und Pflichten eindeutig regelt.

Beim echten FOB liefert der Exporteur die Ware exportfrei auf das Schiff und übernimmt alle Zoll- und Ausfuhrformalitäten sowie alle Kosten bis zu diesem Zeitpunkt. Der Importeur bestimmt ab diesem Zeitpunkt den weiteren Transportverlauf und ist dafür verantwortlich. Der Käufer schließt den Transportvertrag auf seine Kosten ab.

Beim unechten FOB hingegen beauftragt der Verkäufer seinen Lieferanten mit der Abwicklung der Verschiffung inkl. Transportvertrag und den anfallenden Kosten. Dies wird häufig auch als „FOB verschifft“ bezeichnet. Vereinbaren Sie bitte auch hier nur ein echtes FOB wie es vom ICC geregelt ist.