Die Incoterms haben ihren Ursprung im Seehandel. Der Incoterm FAS (Free Alongside Ship bzw. Frei Längsseite Schiff) ist eine der klassischen Handelsklauseln, welche Bestandteil der ersten Incoterms aus dem Jahr 1936 waren. FAS eignet sich wie FOB, CFR und CIF ausschließlich für See- oder Binnenschifftransporte. Beim Incoterm FAS gilt die Ware als geliefert, wenn der Verkäufer sie im vorher bestimmten Hafen entweder an einem Kai längsseits vom vorher benannten Transportschiff entlädt oder auch wasserseitig über ein längsseitiges Zubringerschiff („Feeder-Schiff“) zur Verfügung stellt – nah genug für eine Beladung des Schiffs. Die Kosten für diesen Transport trägt der Verkäufer. Weiterhin kann der Verkäufer den Besitz der Ware verschaffen im Rahmen eines Kettengeschäfts (String of Sales). Mit der ordnungsgemäßen, fristgerechten Lieferung gehen Risiko und Kosten für den Weitertransport auf den Käufer über – angefangen mit der Beladung des Transportschiffs.
FAS: optimal für Stückgüter und Massengüter
Der Incoterm FAS eignet sich für den Transport von Stückgütern wie Maschinen, Stahlrollen und sperrige Baumaterialien oder auch für Massengüter wie Weizen, Erz oder Kohle, welche mit einem konventionellen Frachtschiff transportiert werden (im Unterschied zu einem Containerschiff).
Incoterm FAS: für Containertransporte nicht empfehlenswert
Geht es um den Transport von Containern (ob FCL oder LCL) via Containerschiff, stellt sich für den Verkäufer das Problem, dass die Handhabung der Container nicht in seiner Hand liegt. Stattdessen wird der Container in aller Regel bei einem Terminal abgegeben, welches von Reedereien, Hafenumschlagsbetrieben oder Kaibetrieben geführt wird. Dadurch ist der Verkäufer gar nicht in der Lage, die Bedingung der Handelsklausel zu erfüllen, dass er die Ware längsseits des Schiffs bereitstellt. Den weiteren Abwicklungsprozess übernimmt das Terminal, die Kosten und Risiken davon trägt der Verkäufer, etwa, dass es zu Beschädigungen oder Verzögerungen kommt.
Bei Containern statt FAS lieber den Incoterm FCA wählen
Alternativ empfiehlt sich bei Containertransporten die Verwendung des Incoterms FCA (Free Carrier bzw. Frei Frachtführer)! In Hinblick auf die Verteilung der Kosten und Risiken sind sie sehr ähnlich. Der Verkäufer ist bei beiden Incoterms für den Transport bis zum festgelegten Übergabepunkt zuständig und übernimmt die Zollformalitäten für die Ausfuhr (falls notwendig). Ist die Ware ordnungsgemäß geliefert, übernimmt der Käufer. Er ist zuständig für den Weitertransport inklusive Kosten, Risiken und Formalitäten (etwa für Durch- und Einfuhr).
Das Problem für den Verkäufer, den Container nicht bis zur Längsseite eines Containerschiffs zu bringen, ist dadurch gelöst, dass bei FCA bereits die Übergabe am Terminal die Lieferpflichten des Verkäufers erfüllt. Dadurch gibt es einen klaren Übergang von Kosten und Risiken. Auch die Zeitplanung des Transports wird dadurch vereinfacht.
Weitere Alternativen für FAS sind CFR und CIF
In Hinblick auf die Container-Problematik kann auch die Verwendung der Incoterms CFR (Cost & Freight) und CIF (Cost Insurance Freight) eine Lösung sein, da der Verkäufer bei diesen für die Verladung am Verschiffungshafen und den Transport zum Bestimmungshafen zuständig ist. Der Verkäufer trägt hier die Kosten für den Transport bis zum (optimalerweise präzise festgelegten) Bestimmungsort im Entladehafen.
Das Risiko geht bereits auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord ist, auch wenn der Verkäufer die Kosten des Transports bis zum Bestimmungshafen trägt und bei CIF zusätzlich eine Versicherung abschließt (Stichwort „Zweipunktklauseln“).
FAS: Verladeort genau festlegen!
Um Unklarheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, nicht nur der Verladehafen, sondern auch die konkrete Ladestelle zu benennen. Wird die Verladestelle nicht genau benannt, wählt der Verkäufer die aus seiner Sicht optimale Stelle. Weiterhin sollte durch den Käufer das konkrete Schiff aufgeführt sein, welches den Transport übernimmt. Die Lieferung muss in „hafenüblicher Weise“ erfolgen. Gattungsware wie Weizen muss klar für den Käufer ausgesondert sein. Weiterhin muss es problemlos möglich sein, dass die Ware an Bord genommen werden kann, entweder durch das Ladegeschirr des Schiffs oder durch Verladeanlagen am Kai. Die Organisation der Verladung ist Aufgabe des Käufers!
Sorgfaltspflicht für den Verkäufer
Der Gefahrenübergang auf den Käufer ist dann unwirksam, wenn der Verkäufer seine Sorgfaltspflichten verletzt, etwa durch eine mangelhafte Verpackung, die später zu Schäden führt.
Zeitpunkt der Lieferung bei FAS
Für die Lieferung kann sowohl ein fester Tag als auch ein bestimmter Zeitraum festgelegt werden – der konkrete Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums kann noch später durch den Käufer erfolgen (natürlich mit angemessener Reaktionszeit für den Verkäufer). Folgt kein konkreter Termin, hat der Verkäufer Zeit bis zum Ende des festgelegten Zeitraums.
Käuferpflichten bei vertragsgemäßer Lieferung
Der Käufer ist verpflichtet, die ordnungsgemäß gelieferte Ware in Empfang zu nehmen – entweder er selbst oder ein Beauftragter. Der Verkäufer muss die Lieferung nachweisen durch einen Kai- oder Bordempfangsschein. Kommt das für den Transport vorgesehene Schiff zu spät, hat vor dem vereinbarten Termin abgelegt oder verweigert die Annahme der pünktlich gelieferten Ware, ist der Käufer für die Folgen zuständig. Hat der Käufer nicht rechtzeitig Schiffsnamen, Lieferzeitpunkt oder Ladeplatz mitgeteilt, muss er ebenfalls die Folgen tragen.
Organisation des Transports bei FAS
Der Käufer hat die Aufgabe, nach Lieferung durch den Verkäufer den Transport der Ware zu organisieren. Allerdings kann diese Aufgabe auch der Verkäufer übernehmen. Je nach Handelspraxis kann es sogar erlaubt sein, dass der Verkäufer freiwillig und pro-aktiv einen Beförderungsvertrag auf Gefahr und Kosten des Käufers abschließt. Allerdings muss er hier in Vorleistung treten, und es ist nicht gewiss, dass der Käufer die später weiterberechneten Kosten akzeptiert.
FAS: Tipps für die Versicherung
Der Incoterm FAS schreibt keiner Seite den Abschluss einer Transportversicherung vor. Dennoch ist es natürlich trotzdem sinnvoll, dass Käufer und Verkäufer den Teil des Transports absichern, für den sie das Risiko tragen. Wie bei einer Reihe anderer Incoterms kann es auch bei FAS ratsam sein, dass eine durchgängige Versicherung abgeschlossen wird, welche Käufer und Verkäufer jeweils anteilig bezahlen. Dadurch wird vermieden, dass es beim kritischen Moment des Gefahrenübergangs zu Schäden kommt, und die Versicherungen jeweils die Gegenseite als verantwortlich für deren Deckung sehen.
Der Incoterm FAS ist nur für die See- und Binnenschifffahrt vorgesehen, und hier eignet er sich vor allem für den Transport von Stück- und Massengütern. Für den Transport von Containern sollte man einen anderen Incoterm wie FCA wählen (genaue Gründe siehe oben!). FCA kommt dem Incoterm FAS am nächsten in Hinblick auf die Verteilung von Kosten und Gefahren zwischen Käufer und Verkäufer.
Zu dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Ware vertragsgerecht längsseits des benannten Transportschiffs an der vorher festgelegten Verladestelle im benannten Hafen abliefert, gehen Verantwortung für (weitere) Transportkosten und Gefahren (Verlust, Beschädigung etc.) auf den Käufer über. Dies gilt auch für den Fall, dass das vorgesehene Transportschiff noch nicht da ist, unerwarteterweise schon früher abgelegt hat oder auch die Annahme der Ware verweigert.
Der Verkäufer ist verantwortlich für alle Formalitäten und Kosten, die anfallen, sollte eine Zollgrenze überschritten werden. Hierunter fallen etwa Ausfuhrgenehmigung, Sicherheitsfreigaben, Warenkontrollen vor der Verladung oder andere behördliche Genehmigungen. Der Käufer wiederum übernimmt die Einfuhrabfertigung sowie eine eventuelle Durchfuhr durch Drittländer. Beide Seiten sind verpflichtet, die jeweils andere Seite bei Bedarf und auf Verlangen mit Dokumenten und/oder Informationen zu unterstützen, die für Aus-, Durch- und Einfuhr notwendig sind.