Die ICC (International Chamber of Commerce) hat eine neue Fassung der Incoterms veröffentlicht, die am 1.1.2020 in Kraft getreten sind. Um Ihnen einen Übersicht über die Änderungen zu geben, haben wir die relevanten Informationen nachfolgend zusammengefasst.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Incoterms Klausel DAT (Delivered at Terminal) wird geändert zu DPU (Delivered at Place Unloaded), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann.
- Die Incoterms 2020 tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit "On-Board"-Vermerken und der FCA (Free Carrier) Incoterms-Klausel Rechnung. Käufer und Verkäufer können sich darauf einigen, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonossement nach der Verladung der Ware auszustellen. Gleichzeitig ist der Verkäufer verpflichtet, dieses Bordkonossement dem Käufer zu übergeben. Dies geschieht typischerweise über beteiligte Banken.
- Die Incoterms 2020 passen den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF (Cost Insurance Freight) und CIP (Carriage Insurance Paid) an die aktuelle Geschäftspraxis an. Bisher war es so, dass der Verkäufer einen Versicherungsschutz zugunsten des Käufers auf einem Mindestniveau abschließt, der eine Reihe von standardmäßig aufgeführten Risiken abdeckt. In den neuen Regeln bleibt diese Mindestdeckungssumme bei CIF in Kraft, bei CIP hingegen ist die Standardversicherungspflicht in eine umfassendere „All-Risk“-Deckung übergegangen.
- Die Incoterms 2020 berücksichtigen in FCA, DAP, DPU und DDP, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren. Bislang sei man durchgehend davon ausgegangen, dass die Waren von einem Drittanbieter befördert würden, der zu diesem Zweck entweder vom Käufer oder vom Verkäufer beauftragt wurde (je nachdem welche Klausel genutzt wurde). Es wurde jedoch deutlich, dass es Situationen gibt, in denen der Käufer oder der Verkäufer seine eigenen Verkehrsmittel nutzen möchte. Daher gibt es in den Incoterms künftig die Möglichkeit, entweder einen Beförderungsvertrag abzuschließen oder einfach die notwendige Beförderung selbst zu organisieren.
- Die Incoterms 2020-Klauseln berücksichtigen die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren und enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.
Quelle: Incoterms® 2020 by International Chamber of Commerce
Die Incoterms® sind ein zentrales Regelwerk für den internationalen Handel. Sie stellen keinen vollständigen Kaufvertrag dar, sondern werden Teil des Vertrages. Alle vorherigen Versionen der Incoterms® behalten ihre Gültigkeit. Sofern kein Jahr angegeben wird, gilt bei der Anwendung:
- Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die Incoterms® 2010.
- Ab dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms® 2020.
Es können auch ältere Incoterms® gelten, sofern das entsprechende Jahr angegeben ist.
Hinweis: Diese Seite dient Informationszwecken. Für eine detaillierte Erläuterung verweisen wir auf die Publikation INCOTERMS® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC). Eine vollständige und detaillierte Beschreibung aller Rechte und Pflichten aus der Nutzung der oben genannten Incoterms® finden Sie im offiziellen Text des ICC. Nur die von der ICC veröffentlichte Textversion ist verbindlich!