CFR Incoterm 2020:
Cost and Freight

(Kosten und Fracht)

Der Incoterm CFR gehört zu den vier Incoterms, welche ausschließlich für Transporte per Schiff vorgesehen sind, und hier mit klarem Schwerpunkt auf konventionelle Seetransporte. Für Containertransporte ist CFR weniger geeignet (kann aber durchaus im Ausnahmefall zur Anwendung kommen, dazu später mehr). CFR steht für „Kosten und Fracht“. Das bedeutet: Der Verkäufer ist zuständig für den Transport bis zum benannten Bestimmungshafen (Organisation plus Kosten). Alternativ zur Lieferung kann der Verkäufer auch eine Ware beschaffen, welche bereit für die Verschiffung zum Bestimmungshafen vorliegt (dies kommt vor allem bei Kettenverkäufen bzw. „Strings of Sales“ im Rohstoffhandel vor, etwa bei Öl, Metallen und Agrarprodukten).

CFR ist eine Zweipunktklausel

 

Wichtiges Detail: Während der Verkäufer noch die Kosten des Transports ab Werk (falls zutreffend) und via den Liefer- bzw. Verschiffungshafen bis zum Bestimmungshafen trägt, geht das Risiko für den Transport bereits ab erfolgter Lieferung im Verschiffungshafen auf den Käufer über! Die Lieferpflicht wird also bereits erfüllt durch die vertragskonforme Übergabe an den Frachtführer. Sobald die Ware an Bord ist, trägt der Käufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung.

Versicherung durch Käufer sinnvoll

 

Da oftmals davon ausgegangen wird, dass die Verantwortlichkeit für den Transport auch das Tragen der Risiken involviert, weisen wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die oben geschilderte Sachlage hin und empfehlen Ihnen als Käufer, für den Transport von Verschiffungshafen bis zum Bestimmungshafen eine passende Versicherung abzuschließen.

Alternativ können Sie den Incoterm CIF wählen, welcher dem Verkäufer für den genannten Transportabschnitt den Abschluss einer Versicherung auferlegt. Auch hier machen wir auf die Konstellation aufmerksam, dass der Verkäufer zwar eine Versicherung zu Ihren Gunsten als Käufer abschließt, aber Sie weiterhin das Risiko tragen.

Tipp: Wägen Sie ab, ob Sie bei einem Versicherungsunternehmen günstigere Konditionen bekommen als der Verkäufer bei CIF (welcher diese Kosten natürlich weiterberechnet)! Globale Importeure genießen typischerweise attraktive Rabatte bei ihren Versicherungspolicen.

Praxistipp: Verschiffungshafen ebenfalls nennen

 

Damit der genaue Ort des Gefahrenübergangs eindeutig ist für Käufer und Verkäufer, sollte bei Vereinbarung des Incoterms CFR nicht nur der Bestimmungshafen aufgeführt werden, sondern auch der Verschiffungshafen, optimalerweise mit präziser Angabe der Stelle, an welcher die Lieferung durch den Verkäufer erfolgt. Ergänzender Hinweis: Oftmals sind mehrere Frachtführer an der Beförderung der Ware beteiligt (zum Beispiel zuerst ein Zubringerschiff, dann ein Seeschiff). Falls nicht anders vereinbart, geht das Risiko immer ab dem ersten Frachtführer auf den Käufer über.

CFR: weniger empfehlenswert für Containertransporte

 

Der traditionelle, für die Seefahrt vorgesehene Incoterm CFR geht davon aus, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffes bringt. Allerdings wird ein Container in aller Regel bei einem Containerterminal abgegeben und gerät hier in fremde Obhut – das Risiko verbleibt aber beim Verkäufer, bis die Ware an Bord des Schiffes ist.

Bei Containertransporten sollte man alternativ den Incoterm CPT wählen. Hier gilt die Ware als geliefert durch Übergabe an den ersten Frachtführer (etwa Abgabe an einem Containerterminal), in diesem Moment geht auch das Risiko auf den Käufer über.

CFR: Kosten für den Verkäufer im Detail

 

Die Aufwendungen für den Transport bis zum Bestimmungshafen umfassen – falls zutreffend – auch alle Maßnahmen und Kosten rund um die Ausfuhr inklusive den erforderlichen „Pre-Shipment Inspections“. Bei Bedarf muss der Verkäufer auf seine Kosten die Ware transportgerecht verpacken und kennzeichnen. Benötigt er für die Ausfuhr Dokumente und Informationen vom Käufer, zahlt er den damit verbundenen Aufwand. Weiterhin ist er für die Erstellung von Liefer- und Transportdokumenten für den Käufer zuständig, damit dieser die Ware übernehmen kann. Mit diesem Transportdokument muss der Käufer in der Lage sein, die Übergabe der Ware im Bestimmungshafen vom Frachtführer zu verlangen. Auch ein Verkauf der Ware während des Transports muss damit möglich sein – etwa in Form eines Konnossements, welches als Inhaberpapier fungiert. Ist ein Verkauf während des Transports nicht vorgesehen und/oder die Ware wurde bereits vorab bezahlt, kann ein Seefrachtbrief ausreichen (dieser ist kein Inhaberpapier, sondern weist den Abschluss eines Beförderungsvertrags nach und dient als Frachtquittung).

Wenn im Frachtvertrag des Verkäufers auch Entladekosten enthalten sind, muss er diese natürlich auch tragen und darf diese nicht später vom Käufer zurückfordern (es sei denn, dies wurde so vereinbart). In der Regel ist aber der Käufer für die Entladung zuständig inklusive Kaigebühren und Leichterungskosten.

Kosten für den Käufer bei CFR im Überblick

 

Der Käufer zahlt alle Aufwendungen rund um Ein- und Durchfuhr – je nachdem, ob angebracht (Zölle, Steuern etc.) Weiterhin ist er für die Entladung zuständig inklusive Kaigebühren, Leichterungskosten etc. Allerdings kann hier eine abweichende Kostenaufteilung zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart sein. Wurde der Käufer durch den Verkäufer unterstützt durch Dokumente und Informationen, trägt der Käufer die Kosten für den Aufwand des Verkäufers. Entstehen dem Verkäufer Zusatzkosten durch Versäumnisse bei der Benachrichtigungspflicht auf Käuferseite – etwa zum Zeitpunkt der Verschiffung, wenn hier vorher ein Zeitraum vereinbart wurde – dann muss der Käufer diese tragen.

FAQ CFR

CFR steht für „Cost and Freight“, also „Kosten und Fracht“. Der Verkäufer ist für die Organisation und Kosten des Transports bis zum benannten Bestimmungshafen zuständig.

Der Incoterm CFR eignet sich für Seetransporte bzw. für die Binnenschifffahrt, bei denen Stückgut oder Massengüter verschickt werden. Für Container eignen sich andere Incoterms besser, etwa der Incoterm CPT, da Kosten- und Gefahrenübergang eindeutig geregelt sind.

Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware geht bereits ab erfolgter Lieferung im Verschiffungshafen auf den Käufer über, auch, wenn der Verkäufer noch den Transport bis zum Bestimmungshafen organisiert. Für diesen Abschnitt des Transports empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung durch den Käufer.

Der Verkäufer ist für die Transportkosten bis zum Bestimmungshafen, Ausfuhrkosten und eventuelle „Pre-Shipment Inspections“ zuständig. Er muss auch die Ware transportgerecht verpacken. Er zahlt für alle notwendigen Dokumente, die bei seinen Verpflichtungen anfallen.

Der Käufer ist für alle Ein- und Durchfuhrkosten, Zölle, Steuern und die Entladung inklusive Kaigebühren und Leichterungskosten zuständig.

Je mehr Details man in einem Incoterm aufführt, desto geringer ist die Chance von Missverständnissen. Wir empfehlen bei CFR, neben dem Bestimmungshafen auch den Verschiffungshafen aufzuführen. Am Bestimmungshafen sollte auch der exakte Ort benannt sein, an dem der Kostenübergang geschieht. Es sollte Klarheit herrschen, wer welche Dienstleistungen im Bestimmungshafen bezahlt.

  • Möchte man, dass der Verkäufer den Transport bis zum Bestimmungshafen versichert, sollte man den Incoterm CIF wählen (Cost, Insurance and Freight).
  • Für multimodale Transporte, bei denen unterschiedliche Verkehrsmittel eingesetzt werden, sollte man entsprechend universell einsetzbare Incoterms wählen. Dies sind alle übrigen Incoterms neben den Handelsklauseln CIF, CFR, FOB und FAS, welche nur für den Seeschiffs- und Binnenschiffstransport gedacht sind.
  • Bei Containertransporten ist der Incoterm CPT vorzuziehen (siehe oben, FAQ 1). Auch hier ist die Variante inklusive Versicherung möglich mit CIP – der Verkäufer schließt zusätzlich eine Versicherung ab.
  • Soll der Käufer den Transport ab dem ersten Frachtführer bezahlen, wählen Sie FCA oder – bei konventionellen Seetransporten – auch die Incoterms FOB und FAS.