CIF Incoterm 2020:
Cost Insurance and Freight

(Kosten, Versicherung und Fracht)

CIF – Cost, Insurance and Freight – gehört zu den Incoterms, die sich nur für See- und Binnenschiffstransporte eignen. Die Lieferung erfolgt durch Verladung an Bord des Schiffs oder die Beschaffung der Ware in verschiffungsbereitem Zustand (etwa als Teil einer Kette von Verkäufen im Rohstoffhandel). Die Lieferung gilt als abgeschlossen durch Übergabe an den Frachtführer. Für den anschließenden Transport vom Verladehafen bis zum Bestimmungshafen ist der Verkäufer verantwortlich, er trägt hierfür auch die Kosten und kümmert sich um die Ausfuhrformalitäten inklusive behördlichen Genehmigungen und Verzollung. Einfuhr und ggf. Durchfuhr via Transitländer fallen in die Sphäre des Käufers.

Wie bei allen Incoterms der C-Gruppe handelt es sich hier um eine Zweipunktklausel: Die Gefahren gehen bereits bei Lieferung bzw. Verschaffung der gelieferten Ware auf den Käufer über. Der Verkäufer ist aber bei CIF verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, welche dem Mindeststandard entspricht (Klausel C der Institute Cargo Clauses oder vergleichbar).

Während die Versicherungsdeckung beim Incoterm CIP im Rahmen der Incoterms 2020 auf die höchste Stufe „All Risks“ (ICC A) geändert wurde, ist die standardmäßig geforderte Versicherung bei CIF 2020 bei Klausel C geblieben. Der Versicherungsumfang kann in beidseitigem Einvernehmen angepasst werden.

 

Lieferung bei CIF: Was gibt es zu beachten?

 

Wie schon erwähnt, muss die Ware vom Verkäufer entweder an Bord geladen werden, oder er beschafft Ware, die bereits verschiffungsbereit zur Verfügung steht. Dies funktioniert sehr gut mit Stückgut oder Massengütern (Erz, Öl etc.). Bestimmte Waren – insbesondere Container – werden üblicherweise nicht vom Verkäufer selbst an Bord gebracht, sondern am für die weiteren Schritte zuständigen Terminal abgegeben.

Dadurch ist der Verkäufer gar nicht in der Lage, die Forderung des Incoterms CIF zu erfüllen, und im oft kritischen Übergang von Terminal bis zur Beladung verbleibt das Risiko beim Verkäufer. Hier sollte man lieber Incoterms wie CIP verwenden.

Ansonsten muss der Verkäufer dem Käufer die notwendigen Transportdokumente wie z.B. ein Konnossement/Bill of Lading zur Verfügung stellen. Diese müssen den Käufer in die Lage versetzen, die Ware am Bestimmungshafen vom Frachtführer einzufordern oder auch den Verkauf noch während des Transports zu ermöglichen.

Bestimmungshafen bei CIF: exakten Ort und Kosten regeln

 

Es ist ratsam, beim Bestimmungshafen noch den exakten Punkt festzulegen, bis zu welchem der Verkäufer die Kosten trägt. Da nach Ankunft der Ware noch verschiedene Stationen und damit verbundene Dienstleistungen anfallen – natürlich mit entsprechenden Kosten – sollte man potenzielle Streitigkeiten im Vorfeld aus dem Weg räumen und genau klären, wer ab wann was zahlt (von Entladekosten über Leichterungskosten bis zu Kaigebühren). Grundsätzlich sollte im Beförderungsvertrag festgelegt werden, wer die Entladekosten trägt. Ohne Angabe ist der Verkäufer für die Entladung zuständig.

Weitere Kosten und Pflichten beim Incoterm CIF 2020

 

Der Verkäufer kümmert sich um eine transportgerechte Verpackung, sofern die Ware eine solche erfordert. Vor der Beladung organisiert und zahlt der Verkäufer die notwendigen „Pre-Shipment Inspections“. Bei Ein- und Durchfuhr – falls zutreffend – ist der Käufer dafür zuständig. Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen die jeweils andere Vertragsseite mit den notwendigen Informationen und Dokumenten ausstatten, die es für Ein-, Aus- und Durchfuhr oder auch für den Abschluss von Versicherungen benötigen. Wer für eine Aufgabe zuständig ist, trägt stets auch die Kosten für die Beschaffung der Dokumente durch den Vertragspartner.

Versicherung bei CIF: Probleme und Möglichkeiten

 

Wie vorher aufgeführt, wurde im Gegensatz zum Incoterm CIP der Versicherungslevel auf der niedrigsten Stufe belassen (ICC Klausel C: Deckung für eine Auswahl ausdrücklich genannter Risiken, Versicherungssumme 110 % des Warenverkaufswerts im Vertrag). Dieses niedrige Versicherungsniveau (mit entsprechend günstigen Konditionen) ist insofern sinnvoll, dass bei Transporten via CIF eher geringere Sachwerte transportiert werden, die gleichzeitig wenig anfällig sind gegen Beschädigung (etwa Schüttgut wie Kohle).

Dennoch kann es natürlich vorkommen, dass der Käufer einen höheren Versicherungsschutz wünscht (etwa gegen Kriegsfolgen oder Streiks). Auch Ware, die anfälliger gegen Beschädigung ist oder ein „reizvolleres“ Diebesgut darstellt, macht einen besseren Schutz sinnvoll. In diesem Fall muss der Käufer die Mehrkosten tragen. Selbstverständlich kann schon im Vorfeld ein vom Standard abweichender Versicherungsschutz vereinbart werden – schließlich sind alle Incoterms prinzipiell im beidseitigen Einvernehmen anpassbar!

Die Versicherung muss bei einem Anbieter mit einwandfreiem Ruf abgeschlossen werden. Die Geltung reicht bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Es kann vorkommen, dass die Wahl des Versicherungsunternehmens vom Käufer vorgeschrieben wird. Auch bei der Wahl der Reederei kann der Käufer feste Vorgaben machen – alles vor dem Hintergrund, dass sich Incoterms nach Bedarf anpassen lassen.

Incoterm CIF oder FOB – was ist besser?

 

Die Schifffahrtsklauseln CIF und FOB (Free on Board) sind nahezu identisch, der Unterschied besteht darin, dass bei CIF der Verkäufer die Transportkosten bis zum Bestimmungshafen trägt und zusätzlich eine Versicherung abschließt. Auf den ersten Blick scheint deshalb CIF für den Käufer attraktiver zu sein, da er ja Transportkosten und Versicherung spart. Dennoch hat FOB einige Vorzüge! Da man hier als Käufer die Reederei bzw. den Spediteur wählt, hat man einen entsprechenden Einfluss auf Qualität und Schnelligkeit des Transports.

Versteckte Kosten bei CIF

 

Weiterhin werden gerne in vermeintlich günstigen CIF Konditionen Kostenfaktoren versteckt wie Zollagenten. Chinesische und zunehmend auch lateinamerikanische Verkäufer bedienen sich gerne dieses Mittels. Der Zollagent ist nicht Teil der Transportkosten, eine stark erhöhte Gebühr teilt sich dieser später mit dem Verkäufer. Weiterhin kann plötzlich der avisierende Spediteur im Auftrag des Verkäufers Gebühren wie „China Import Service Fees“ (CISF) oder einen „Destination Exchange Rate Surcharge“ (und vieles mehr) verlangen und sich weigern, die Ware auszuliefern, sollten diese nicht gezahlt werden. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit dieser Positionen kann es schwierig sein, sich rechtlich dagegen zu wehren. Auch hier kann es deshalb sinnvoll sein, präventiv FOB zu wählen, da bei dieser Klausel auch den avisierenden Spediteur beauftragt. Dadurch ist eine bessere Kostenkontrolle möglich.

FAQ CIF

Der Verkäufer zahlt den Transport der Ware bis zum benannten Bestimmungshafen. Unter diese Kosten fallen auch alle Aufwendungen rund um die Ausfuhr (Verzollung, Warenkontrollen etc.) sowie die Kosten für die Erfüllung transportbezogener Sicherheitsanforderungen. Darüber hinaus organisiert und bezahlt der Verkäufer einen Mindestversicherungsschutz der Stufe ICC C (falls nicht anders vereinbart) zugunsten des Käufers.

Der Käufer zahlt – falls nicht anders festgelegt – die Entladung am Bestimmungshafen, Kaigebühren etc. sowie Ein- und Durchfuhraufwendungen. Möchte er einen höheren Versicherungsschutz als den Mindeststandard, muss er für die Mehraufwendungen aufkommen.

Benötigen Käufer oder Verkäufer Mithilfe durch die andere Vertragspartei durch Informationen oder Dokumente – etwa für Verzollung oder den Abschluss der Versicherung – muss diese geleistet werden, aber auf Kosten desjenigen, der für die Aufgabe zuständig ist.

Der Incoterm CIF gehört zu den Zweipunktklauseln, sprich: Übergang von Gefahr und Übergang der Kosten geschehen an verschiedenen Stellen. Das Risiko geht bereits auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord ist bzw. beschafft und verschiffungsbereit. Der Verkäufer organisiert und bezahlt die Transportkosten bis zum Bestimmungshafen.

Der Verkäufer muss den Transport und Versand mit einer Versicherung absichern, welche der Klausel C der Institute Cargo Clauses (ICC) oder vergleichbaren Klauseln entspricht. Die Versicherung schützt gegen ausdrücklich genannte Risiken wie Feuer und Explosionen, Stranden, Kentern sowie Maßnahmen rund um eine Havarie Grosse. Als Versicherer kommen nur Unternehmen mit „einwandfreiem Leumund“ in Frage, die Deckung beträgt 110 % des Warenverkaufspreises in der jeweiligen Währung. Die Versicherung reicht von Lieferstelle bis Bestimmungshafen. Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer gegenüber einen Nachweis über die Versicherung erbringen.

Mit CIF werden vielfach Waren wie Schüttgut transportiert, bei denen eine günstige Versicherungsmindestdeckung der Klasse ICC C angemessen ist. Dennoch kann es viele Gründe geben, weshalb ein besserer Versicherungsschutz ratsam ist – etwa, weil die Ware besonders empfindlich, zerbrechlich oder wertvoll ist (Diebstahl ist beispielsweise nicht versichert). Nicht zuletzt ist es stets eine individuelle Abwägung zwischen Versicherungskosten und potenziellem Risiko.

Die ICC Klausel A ist sehr umfangreich, doch Vorsicht: Trotz des Labels „all risks“ gibt es Ausnahmen bzw. Lücken, was den Versicherungsumfang betrifft. Risiken wie Streiks, mutwillige Beschädigung oder Kriegsfolgen müssen gesondert abgesichert werden!

Reizvoll ist bei CIF aus Käufersicht, dass man den Transport zum Bestimmungshafen nicht organisieren und zahlen muss, darüber hinaus ist die Beförderung sogar versichert. Hat man einen verlässlichen Lieferanten, bei dem man keine bösen Überraschungen bei den Kosten befürchten muss (ominöse Zusatzkosten wie CISF, siehe oben!), und befindet die Mindestdeckung bei der Versicherung als ausreichend, kann CIF ein gangbarer Weg sein. Mehr Kontrolle über die Kosten sowie Qualität und Terminierung der Lieferung hat man aber mit Incoterms wie FOB oder auch FCA.

Grundsätzlich ist für die Beladung der Verkäufer zuständig. Wer die Kosten der Entladung trägt, sollte im Seefrachtvertrag (Stichwort: „Liner Terms“) klar geregelt werden. Ansonsten trägt der Verkäufer auch die Entladekosten als Teil seines abgeschlossenen Beförderungsvertrags.